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WEITERE TÄTIGKEITSFELDER

Tierschutzrecht 

Hunderecht 

Zum Weiterlesen bitte dem Link folgen.

Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Wir verteidigen Sie außergerichtlich und gerichtlich in Straf- und Bußgeldverfahren. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte bilden Verstöße gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen. Bei Verstößen gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen sind wir in der Lage, Ihnen eine umfassende Vertretung anzubieten, die das Straf-/Bußgeldverfahren und das regelmäßig parallel laufende Verwaltungsverfahren einschließt.

Verwaltungsrecht

Im Bereich Verwaltungsrecht sind unsere Tätigkeitschwerpunkte Tierschutzrecht und sogenannte Gefährlichkeitsfeststellungsverfahren bundesweit. Wir begleiten bundesweit Antragsverfahren gemäß § 11 I S. 1 TierSchG und vertreten Sie in außergerichtlichen und gerichtlichen in Auseinandersetzungen mit Behörden z.B. wegen der Ablehnung von Erlaubnisanträgen gemäß § 11 I S. 1 TierSchG, Widerruf und Rücknahme von Erlaubnissen gemäß § 11 I S. 1 TierSchG, Untersagungsverfügungen, Auflagen zu tierschutzrechtlichen Erlaubnissen,  tierschutzrechtlicher Anordnungen oder tierschutzrechtlicher Kontrollen. Im Bereich des öffentlichen Baurechts begleiten wir Sie in Baugenehmigungsverfahren für Neuvorhaben, Nutzungsänderungen etc., die mit der Haltung oder der Zucht von Tieren in Zusammenhang stehen.

 

 

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